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Phase nach der Veröffentlichung von BSI-Standard 300-1 (bis 12/2026).Zum Zeitplan

Informationssicherheitsleitlinie

Beschreibung des BSI

Die Sicherheitsleitlinie ist ein zentrales Dokument, welches an alle Mitarbeitenden kommuniziert werden muss. Sie dient als Orientierung für alle sicherheitsrelevanten Entscheidungen und Aktivitäten und fördert ein gemeinsames Verständnis der Bedeutung und Ausrichtung der Informationssicherheit in der Institution. Die Leitlinie für Informationssicherheit enthält insbesondere die Gesamtverantwortung und Verpflichtung der Institutionsleitung, Informationssicherheitsziele, die Benennung der Rollen und Zuständigkeiten sowie die Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung.

Quelle: BSI, documentation_guidelines.csv, CC BY-SA 4.0.

2 Anforderungen, davon 2 MUSS, nennen Informationssicherheitsleitlinie als Ort, an dem das Ergebnis festzuhalten ist. Praktik: GC. Das ist kein Nachweis und keine Prüfvorgabe. Aus dem Katalog allein geht nicht hervor, ob daraus ein eigenes Dokument oder ein Abschnitt in einem anderen wird.

Nach Zielobjekt: ohne Zielobjektkategorie (2).

AnforderungPflichtStufe
GC.5.1.3 Erstellung einer Sicherheitsleitlinie ohne ZielobjektkategorieMUSSStandard-SicherheitsstufeStandard
GC.5.1.4 Freigabe der Sicherheitsleitlinie ohne ZielobjektkategorieMUSSStandard-SicherheitsstufeStandard

Alle Dokumenttypen: Dokumente im Katalog.