Informationssicherheitsleitlinie
This content is not available in your language yet.
Beschreibung des BSI
Die Sicherheitsleitlinie ist ein zentrales Dokument, welches an alle Mitarbeitenden kommuniziert werden muss. Sie dient als Orientierung für alle sicherheitsrelevanten Entscheidungen und Aktivitäten und fördert ein gemeinsames Verständnis der Bedeutung und Ausrichtung der Informationssicherheit in der Institution. Die Leitlinie für Informationssicherheit enthält insbesondere die Gesamtverantwortung und Verpflichtung der Institutionsleitung, Informationssicherheitsziele, die Benennung der Rollen und Zuständigkeiten sowie die Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung.
Quelle: BSI, documentation_guidelines.csv, CC BY-SA 4.0.
2 Anforderungen, davon 2 MUSS, nennen Informationssicherheitsleitlinie als Ort, an dem das Ergebnis festzuhalten ist. Praktik: GC. Das ist kein Nachweis und keine Prüfvorgabe. Aus dem Katalog allein geht nicht hervor, ob daraus ein eigenes Dokument oder ein Abschnitt in einem anderen wird.
Nach Zielobjekt: ohne Zielobjektkategorie (2).
Anforderungen (2)
Abschnitt betitelt „Anforderungen (2)“| Anforderung | Pflicht | Stufe |
|---|---|---|
| GC.5.1.3 Erstellung einer Sicherheitsleitlinie ohne Zielobjektkategorie | MUSS | Standard-SicherheitsstufeStandard |
| GC.5.1.4 Freigabe der Sicherheitsleitlinie ohne Zielobjektkategorie | MUSS | Standard-SicherheitsstufeStandard |
Alle Dokumenttypen: Dokumente im Katalog.