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phase after the publication of BSI Standard 300-1 (until 12/2026).Timeline (German)

Katalog und Standard 300-1 nennen den Umsetzungsstatus und den Anlass für eine Risikobetrachtung verschieden

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Beobachtunggemeldetgefunden 27. Oktober 2026

Betrifft
UMS.1.1, STM.4.1
Nachprüfbar an
https://github.com/BSI-Bund/Stand-der-Technik-Bibliothek/blob/main/control_layer/Grundschutz++/Grundschutz++-resolved_catalog.json
Gemeldet
29. Oktober 2026 über E-Mail an Referat S 13 (BSI), Kopie an das Postfach IT-Grundschutz

Katalog und Standard sollen sich ergänzen: Der Katalog nennt, was zu erfüllen ist, der Standard, wie man vorgeht. An zwei Stellen sagen sie Verschiedenes. Wir halten das als Beobachtung fest, nicht als Fehler, weil in beiden Fällen unklar bleibt, ob der Unterschied gewollt ist. Dieser Befund bewertet das BSI nicht.

1. Wie viele Werte hat der Umsetzungsstatus?

  • Katalog, UMS.1.1: „Der Umsetzungsstatus einer Anforderung kann grundsätzlich nur ‚umgesetzt‘ (‚ja‘) oder ‚nicht umgesetzt‘ (‚nein‘) sein.“
  • Standard, 4.1.1: Der Status kann „erfüllt“, „nicht erfüllt“ oder „nicht anwendbar“ sein. Für „nicht anwendbar“ ist eine Begründung zu dokumentieren.

2. Wann ist eine Risikobetrachtung nötig?

  • Katalog, STM.4.1: „Eine Risikobetrachtung ist insbesondere notwendig bei Geschäftsprozessen oder Assets mit hohem Schutzbedarf, bei Herabstufung des Sicherheitsniveaus (von erhöht auf normal- SdT) oder bei Nicht-Umsetzung von Anforderungen.“
  • Standard, 2.11: Eine explizite Risikobetrachtung ist nötig, wenn ein Geschäftsprozess hohen Schutzbedarf hat, wenn ein relevantes Asset durch die Zielobjektkategorien nicht hinreichend abgedeckt wird und wenn eine anwendbare SOLLTE-Anforderung dauerhaft nicht erfüllt wird. Eine Herabstufung des Sicherheitsniveaus steht dort nicht.
Terminal-Fenster
F=control_layer/Grundschutz++/Grundschutz++-resolved_catalog.json
# Text von UMS.1.1 und STM.4.1
jq -r '.. | objects | select(.id=="UMS.1.1" or .id=="STM.4.1")
| .id, (.parts[] | select(.name=="guidance") | .prose)' $F

Standard 300-1: Kapitel 4.1.1 auf Seite 18 und Kapitel 2.11 auf den Seiten 10 und 11 des PDFs.

Wer den Status nach dem Katalog führt, hat für eine Komponente, die es im Informationsverbund gar nicht gibt, nur „nein“ zur Auswahl, obwohl der Standard „nicht anwendbar“ mit Begründung vorsieht. Und wer die Anlässe für eine Risikobetrachtung aus dem Standard übernimmt, kennt die Herabstufung des Sicherheitsniveaus nicht, die der Katalog nennt. Beide Fälle betreffen den Aufbau eines zertifizierbaren ISMS. Die Methodik-Seite dieses Projekts weist auf beide Unterschiede hin.