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Für Geschäftsführung

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Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Haftungsberatung. Sie ordnet öffentliche Quellen ein (den BSI-Katalog und geltendes Gesetzesrecht) — eine Bewertung des Einzelfalls kann nur eine Rechtsanwältin, ein Rechtsanwalt oder eine Wirtschaftsprüfung vornehmen.

149 von 1000 Anforderungen im gesamten Katalog sind MUSS — uneingeschränkt zu erfüllen, unabhängig vom individuellen Risikoappetit (RFC2119 / DIN 820-2:2022, Anhang H). Das ist die Teilmenge, die aus Governance-Sicht zuerst zählt.

Das BSI-Gesetz (BSIG, in Kraft seit 6.12.2025) unterscheidet zwei Kategorien nach § 28 BSIG.

Unabhängig von der Größe besonders wichtig sind Betreiber:innen kritischer Anlagen (KRITIS), qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, Top-Level-Domain-Registries und DNS-Diensteanbieter.

Für alle anderen entscheiden Größe und Sektor. Die Operatoren stehen in den Spaltenköpfen: es zählt die Beschäftigtenzahl oder beide Finanzkennzahlen zusammen.

KategorieBeschäftigteoder Jahresumsatzund JahresbilanzsummeSektor
Besonders wichtige Einrichtungab 250über 50 Mio. €über 43 Mio. €Anlage 1 BSIG
Wichtige Einrichtungab 50über 10 Mio. €über 10 Mio. €Anlage 1 oder 2 BSIG

Kleinere Einrichtungen außerhalb kritischer Sektoren fallen in der Regel nicht darunter. Diese Kriterien ersetzen keine Schutzbedarfsfeststellung — sie helfen nur bei der ersten Einordnung mit euren eigenen Zahlen.

Zuständigkeit. Das BSI ist zuständig für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen, die in Deutschland niedergelassen sind (§ 59 BSIG). Was „niedergelassen“ bedeutet, definiert das Gesetz nicht.

Zählweise im Konzern. Beschäftigte, Umsatz und Bilanzsumme richten sich nach der EU-Empfehlung 2003/361/EG; Daten von Partner- und verbundenen Unternehmen werden hinzugerechnet, nach Auskunft des BSI auch von solchen außerhalb Deutschlands und der EU. Ausgenommen sind Einrichtungen, die bei Betrieb und Beschaffenheit ihrer IT-Systeme, -Komponenten und -Prozesse unabhängig sind (§ 28 Abs. 4 BSIG). Erfüllen Mutter und Tochter mit gemeinsamer IT gemeinsam die Schwellen, gelten nach der BSI-FAQ beide als betroffen, vorbehaltlich dieser Ausnahme.

Ausnahmen. Die §§ 30, 31, 32, 35, 36, 38 und 39 BSIG gelten nicht für Finanzunternehmen im Sinne von Art. 2 Abs. 2 DORA und bestimmte weitere Einrichtungen (§ 28 Abs. 5–7 BSIG). Prüft das für eure Branche.

Ob ihr betroffen seid, bewertet ihr selbst; das BSI teilt es nicht mit (BSI-FAQ).

Primärquellen: §§ 28, 59 BSIG, BSI NIS-2-FAQ.

Was schreibt das Gesetz meiner Geschäftsleitung vor?

Abschnitt betitelt „Was schreibt das Gesetz meiner Geschäftsleitung vor?“

Nach § 38 BSIG muss die Geschäftsleitung besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen die Risikomanagementmaßnahmen (§ 30 BSIG) umsetzen und ihre Umsetzung überwachen — und regelmäßig an Schulungen zu IT-Sicherheits-Risikomanagement teilnehmen. Diese Schulungspflicht ist konkret und wenig bekannt.

Primärquelle: § 38 BSIG.

§ 38 Abs. 2 BSIG verweist auf das jeweils geltende Gesellschaftsrecht: Haftung bei Pflichtverletzung ist zunächst Innenhaftung gegenüber der eigenen Einrichtung, nicht automatisch gegenüber Dritten. Für die GmbH gilt § 43 GmbHG (“Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes”, gesamtschuldnerische Haftung, Verjährung 5 Jahre), für die AG § 93 AktG. Dort liegt keine Pflichtverletzung vor, wenn das Vorstandsmitglied “bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln” (Business Judgment Rule, Abs. 1 Satz 2). Bei Streit über die Sorgfalt trifft die Vorstandsmitglieder die Beweislast (Abs. 2 Satz 2), eine nachvollziehbare Dokumentation ist deshalb praktisch wichtig. Ob die Regel auch ein Absehen von einer gesetzlichen Pflicht wie § 38 BSIG deckt, sagt der Gesetzestext nicht; das ist eine Auslegungsfrage für die Rechtsberatung. Ein anerkannter, öffentlich nachvollziehbarer Katalog wie Grundschutz++ kann helfen, die Auswahl und Umsetzung von Maßnahmen zu begründen, ist aber keine Garantie gegen Haftung.

Primärquellen: § 43 GmbHG, § 93 AktG.

Der Katalog gewichtet Anforderungen nach Aufwand (Skala 0–5), aber nicht dort, wo man es zuerst vermutet: 148 der 149 MUSS-Anforderungen tragen die Stufe 0 — „wird nicht bewertet”. Was ohnehin zwingend ist, wird nicht nach Aufwand gewichtet. Eine Kostenschätzung für den Pflichtteil lässt sich aus dem Katalog also nicht ableiten.

PflichtgradAnforderungenAufwand
MUSS149148× nicht bewertet, 1× Stufe 3
SOLLTE627Stufe 1–5, 135 davon auf 4–5
KANN224Stufe 1–5, 213 davon auf 4–5

Budgetspielraum liegt damit unterhalb der Pflicht — und dort steigt der Aufwand mit der Freiwilligkeit: 182 der 224 KANN-Anforderungen liegen auf der höchsten Aufwandsstufe. Das Teure ist überwiegend das Optionale.

Die Stufen sind eine BSI-Einschätzung des Umsetzungs- und Pflegeaufwands, keine Kalkulation. Diese Seite rechnet sie bewusst nicht in Personentage oder Euro um — das hinge an eurer Größe, Ausgangslage und Eigenleistung.

Diese Seite berechnet keinen Umsetzungsstatus für eure Organisation — dafür bräuchte es eine tatsächliche Bestandsaufnahme, keine statische Katalogseite. Als Rahmen für die eigene Berichterstattung eignen sich üblicherweise:

  • Anteil umgesetzter MUSS-Anforderungen (Zähler/Nenner wie oben, aber mit eurem tatsächlichen Stand)
  • Anzahl offener SOLLTE-Empfehlungen mit dokumentierter Begründung, falls nicht umgesetzt
  • Alter der letzten Schutzbedarfsfeststellung bzw. Risikobewertung
  • Datum der letzten Schulungsteilnahme der Geschäftsleitung (§ 38 Abs. 3 BSIG)
Ich weiß, dass für uns gilt:
AnforderungStufe
GC.1.1 – Errichtung und Aufrechterhaltung eines ISMSStandard-Sicherheitsstufe
GC.1.2 – Freigabe des ISMSStandard-Sicherheitsstufe
GC.2.1 – Festlegung des externen Kontextes der InstitutionStandard-Sicherheitsstufe
GC.2.2 – Festlegung des internen Kontextes der InstitutionStandard-Sicherheitsstufe
GC.3.1 – Verfahren und RegelungenStandard-Sicherheitsstufe
GC.3.1.1 – Gesetzliche VerpflichtungenStandard-Sicherheitsstufe
GC.4.1 – Analyse der externen interessierten ParteienStandard-Sicherheitsstufe
GC.4.2 – Analyse der internen interessierten ParteienStandard-Sicherheitsstufe
GC.5.1 – Festlegung von Zielen für die InformationssicherheitStandard-Sicherheitsstufe
GC.5.1.1 – Festlegung einer SicherheitsstrategieStandard-Sicherheitsstufe
GC.5.1.2 – Verpflichtung der InstitutionsleitungStandard-Sicherheitsstufe
GC.5.1.3 – Erstellung einer SicherheitsleitlinieStandard-Sicherheitsstufe
GC.5.1.4 – Freigabe der SicherheitsleitlinieStandard-Sicherheitsstufe
GC.6.1 – Festlegung des GeltungsbereichsStandard-Sicherheitsstufe
GC.7.1 – Vorgehen bei der InformationssicherheitseinstufungStandard-Sicherheitsstufe
GC.7.1.1 – Festlegung der GeschäftsprozesseStandard-Sicherheitsstufe
GC.7.1.2 – Festlegung des SchutzbedarfsStandard-Sicherheitsstufe
GC.7.2 – Geschäftsprozesse mit hohem SchutzbedarfStandard-Sicherheitsstufe
GC.8.1 – Verfahren zur RessourcenplanungStandard-Sicherheitsstufe
GC.9.1 – Festlegung einer SicherheitsorganisationStandard-Sicherheitsstufe
GC.9.1.1 – Festlegung von Rollen und ZuständigkeitenStandard-Sicherheitsstufe
GC.9.1.1.1 – InformationssicherheitsbeauftragterStandard-Sicherheitsstufe
GC.9.1.1.1.1 – Ressourcen für den InformationssicherheitsbeauftragtenStandard-Sicherheitsstufe
GC.9.1.1.1.2 – VorspracherechtStandard-Sicherheitsstufe
GC.9.1.1.2 – StellvertreterregelungenStandard-Sicherheitsstufe
GC.9.1.1.3 – Vermeidung von InteressenkonfliktenStandard-Sicherheitsstufe
GC.9.1.1.4 – Sicherstellung der QualifikationStandard-Sicherheitsstufe
GC.10.1 – Festlegung eines Verfahrens zum KommunikationsmanagementStandard-Sicherheitsstufe
GC.10.1.2 – Kommunikation im ProjektmanagementStandard-Sicherheitsstufe
GC.11.1 – DokumentenlenkungStandard-Sicherheitsstufe
GC.12.1 – Methodik für das RisikomanagementStandard-Sicherheitsstufe
AnforderungStufe
ASST.1.1 – Verfahren und RegelungenStandard-Sicherheitsstufe
ASST.1.1.1 – DokumentationStandard-Sicherheitsstufe
ASST.1.1.2 – Zuweisung der AufgabenStandard-Sicherheitsstufe
ASST.1.1.3 – BekanntgabeStandard-Sicherheitsstufe
ASST.1.2 – Regelmäßige ÜberprüfungStandard-Sicherheitsstufe
AnforderungStufe
PERS.1.1 – Verfahren und RegelungenStandard-Sicherheitsstufe
PERS.1.1.1 – DokumentationStandard-Sicherheitsstufe
PERS.1.1.2 – Zuweisung der AufgabenStandard-Sicherheitsstufe
PERS.1.1.3 – BekanntgabeStandard-Sicherheitsstufe
PERS.1.2 – Regelmäßige ÜberprüfungStandard-Sicherheitsstufe
AnforderungStufe
BES.1.1 – Verfahren und RegelungenStandard-Sicherheitsstufe
BES.1.1.1 – DokumentationStandard-Sicherheitsstufe
BES.1.1.2 – Zuweisung der AufgabenStandard-Sicherheitsstufe
BES.1.1.3 – BekanntgabeStandard-Sicherheitsstufe
BES.1.2 – Regelmäßige ÜberprüfungStandard-Sicherheitsstufe
AnforderungStufe
DLS.1.1 – Verfahren und RegelungenStandard-Sicherheitsstufe
DLS.1.1.1 – DokumentationStandard-Sicherheitsstufe
DLS.1.1.2 – Zuweisung der AufgabenStandard-Sicherheitsstufe
DLS.1.1.3 – BekanntgabeStandard-Sicherheitsstufe
DLS.1.2 – Regelmäßige ÜberprüfungStandard-Sicherheitsstufe
AnforderungStufe
TEST.1.1 – Verfahren und RegelungenStandard-Sicherheitsstufe
TEST.1.1.1 – DokumentationStandard-Sicherheitsstufe
TEST.1.1.2 – Zuweisung der AufgabenStandard-Sicherheitsstufe
TEST.1.1.3 – BekanntgabeStandard-Sicherheitsstufe
TEST.1.2 – Regelmäßige ÜberprüfungStandard-Sicherheitsstufe
AnforderungStufe
GEB.1.1 – Verfahren und RegelungenStandard-Sicherheitsstufe
GEB.1.1.1 – DokumentationStandard-Sicherheitsstufe
GEB.1.1.2 – Zuweisung der AufgabenStandard-Sicherheitsstufe
GEB.1.1.3 – BekanntgabeStandard-Sicherheitsstufe
GEB.1.2 – Regelmäßige ÜberprüfungStandard-Sicherheitsstufe
AnforderungStufe
SENS.1.1 – Verfahren und RegelungenStandard-Sicherheitsstufe
SENS.1.1.1 – DokumentationStandard-Sicherheitsstufe
SENS.1.1.2 – Zuweisung der AufgabenStandard-Sicherheitsstufe
SENS.1.1.3 – BekanntgabeStandard-Sicherheitsstufe
AnforderungStufe
ARCH.1.1 – Verfahren und RegelungenStandard-Sicherheitsstufe
ARCH.1.1.1 – DokumentationStandard-Sicherheitsstufe
ARCH.1.1.2 – Zuweisung der AufgabenStandard-Sicherheitsstufe
ARCH.1.1.3 – BekanntgabeStandard-Sicherheitsstufe
ARCH.1.2 – Regelmäßige ÜberprüfungStandard-Sicherheitsstufe
AnforderungStufe
BER.1.1 – Verfahren und RegelungenStandard-Sicherheitsstufe
BER.1.1.1 – DokumentationStandard-Sicherheitsstufe
BER.1.1.2 – Zuweisung der AufgabenStandard-Sicherheitsstufe
BER.1.1.3 – BekanntgabeStandard-Sicherheitsstufe
BER.1.2 – Regelmäßige ÜberprüfungStandard-Sicherheitsstufe
AnforderungStufe
NOT.1.1 – Verfahren und RegelungenStandard-Sicherheitsstufe
NOT.1.1.1 – DokumentationStandard-Sicherheitsstufe
NOT.1.1.2 – Zuweisung der AufgabenStandard-Sicherheitsstufe
NOT.1.1.3 – BekanntgabeStandard-Sicherheitsstufe
NOT.1.2 – Regelmäßige ÜberprüfungStandard-Sicherheitsstufe
AnforderungStufe
DET.1.1 – Verfahren und RegelungenStandard-Sicherheitsstufe
DET.1.1.1 – DokumentationStandard-Sicherheitsstufe
DET.1.1.2 – Zuweisung der AufgabenStandard-Sicherheitsstufe
DET.1.1.3 – BekanntgabeStandard-Sicherheitsstufe
DET.1.2 – Regelmäßige ÜberprüfungStandard-Sicherheitsstufe
AnforderungStufe
REA.1.1 – Verfahren und RegelungenStandard-Sicherheitsstufe
REA.1.1.1 – DokumentationStandard-Sicherheitsstufe
REA.1.1.2 – Zuweisung der AufgabenStandard-Sicherheitsstufe
REA.1.1.3 – BekanntgabeStandard-Sicherheitsstufe
REA.1.2 – Regelmäßige ÜberprüfungStandard-Sicherheitsstufe
AnforderungStufe
KONF.1.1 – Verfahren und RegelungenStandard-Sicherheitsstufe
KONF.1.1.1 – DokumentationStandard-Sicherheitsstufe
KONF.1.1.2 – Zuweisung der AufgabenStandard-Sicherheitsstufe
KONF.1.1.3 – BekanntgabeStandard-Sicherheitsstufe
KONF.1.2 – Regelmäßige ÜberprüfungStandard-Sicherheitsstufe
AnforderungStufe
DEV.1.1 – Verfahren und RegelungenStandard-Sicherheitsstufe
DEV.1.1.1 – DokumentationStandard-Sicherheitsstufe
DEV.1.1.2 – Zuweisung der AufgabenStandard-Sicherheitsstufe
DEV.1.1.3 – BekanntgabeStandard-Sicherheitsstufe
DEV.1.2 – Regelmäßige ÜberprüfungStandard-Sicherheitsstufe