Freigegebene Ausnahmegenehmigung
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BSI-Kategorie: Strategie & Governance · Zielgruppe: Mitarbeitende
Beschreibung des BSI
Die Handhabung von Ausnahmen von den etablierten Informationssicherheitsrichtlinien und -standards ist ein entscheidendes Verfahren, um die betriebliche Flexibilität zu gewährleisten, ohne die Sicherheit unkontrolliert zu gefährden. Eine systematische Vorgehensweise stellt sicher, dass jede Abweichung bewusst, bewertet und nur von autorisierten Stellen genehmigt wird. So wird ein nachvollziehbarer und transparenter Umgang mit Risiken ermöglicht, der die Integrität des gesamten Managementsystems für Informationssicherheit aufrechterhält.
Quelle: BSI, documentation_guidelines.csv, CC BY-SA 4.0.
1 Anforderung, davon 1 MUSS, nennen Freigegebene Ausnahmegenehmigung als Ort, an dem das Ergebnis festzuhalten ist. Praktik: UMS. Das ist kein Nachweis und keine Prüfvorgabe. Aus dem Katalog allein geht nicht hervor, ob daraus ein eigenes Dokument oder ein Abschnitt in einem anderen wird.
Nach Zielobjekt: ohne Zielobjektkategorie (1).
Anforderungen (1)
Abschnitt betitelt „Anforderungen (1)“| Anforderung | Pflicht | Stufe |
|---|---|---|
| UMS.5.2 Dokumentation von Ausnahmen ohne Zielobjektkategorie | MUSS | Standard-SicherheitsstufeStandard |
Alle Dokumenttypen: Dokumente im Katalog.